Cannabidiol, besser bekannt als CBD, erlebt einen regelrechten Boom – doch nicht nur wegen seiner potenziellen gesundheitlichen Vorteile, sondern auch wegen der rechtlichen Unsicherheiten, die es umgeben. Während viele Menschen CBD-Produkte bedenkenlos in ihren Alltag integrieren, bleibt die Frage: Ist das überhaupt legal? In unserem exklusiven Interview mit Rechtsanwalt und Cannabis-Experten Kai-Friedrich Niermann klären wir die wichtigsten juristischen Aspekte und beleuchten, welche Auswirkungen der Konsum auf Führerscheinbesitz und Fahrtüchtigkeit haben kann.

Hintergrundinformationen

CBD-Produkte haben in Deutschland und ganz Europa in den letzten zwei Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Insbesondere Nahrungsergänzungsmittel mit CBD erleben einen ungebrochenen Zuspruch des Verbrauchers. Die Produktvielfalt ist riesig, von Extrakten bis zu Isolaten, von Öl, Kaffee, CBD-Kosmetik und bis zu nikotinfreien CBD E-Liquids ist im Handel alles erhältlich. Aber sind diese Produkte auch alle legal?

Cannabis war in Deutschland seit 1929 verboten. Weltweit wurde Cannabis mit der sogenannten UN Single Convention von 1961 reguliert. Selbst der Einsatz in der Landwirtschaft war danach nicht mehr möglich, erst bis es 1997 zu einer Reform gekommen ist. Ab da konnten THC arme Cannabissorten unter strenger Überwachung der Aufsichtsbehörden wieder angebaut und die Ernte für industrielle Zwecke weiterverarbeitet werden [1].

Inzwischen wurde mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April 2024 der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen für Erwachsene sowie der gemeinschaftliche, nicht gewerbsmäßige Anbau in sogenannten Anbauvereinigungen in Deutschland legalisiert. Seit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) zum 1. April 2024 zählt Cannabis nicht mehr zu den Betäubungsmitteln. Der Deutsche Bundestag hat ein Cannabisgesetz verabschiedet, das den kontrollierten Umgang mit Cannabis regelt.

CBD in Europa stammt meist aus zertifiziertem Nutzhanfanbau. Etwa 75 Nutzhanfsorten sind im europäischen Katalog zugelassen, da sie einen THC-Gehalt von unter 0,2% aufweisen. Der Anbau von Nutzhanf mit EU-zertifiziertem Saatgut durch landwirtschaftliche Betriebe ist erlaubnisfrei, muss jedoch angezeigt werden. Andere Akteure benötigen eine Erlaubnis [1].

Verarbeitung statt Konsum

Eine Erlaubnis für den Handel oder Erwerb von Nutzhanf ist dann nicht erforderlich, wenn der Verkehr mit ihm gewerblichen Zwecken dient. Gewerbliche Zwecke sollen insbesondere dann gegeben sein, wenn der Hanf weiterverarbeitet wird, bis ein unbedenkliches Produkt, wie zum Beispiel Papier, Seile, Kosmetika, Dämmstoffe oder Textilien entstanden ist. Der bloße Konsum sei demgegenüber kein gewerblicher Zweck im oben genannten Sinne. Erst wenn durch eine Verarbeitung ein unbedenkliches Cannabisprodukt entstanden sei, welches zu Rauschzwecken nicht (mehr) gebraucht werden kann, ist die Veräußerung an einen Endbenutzer zulässig. 

Kein Suchtmittel

WHO hat CBD als unbedenklich eingestuft.

Das Cannabinoid CBD wurde mittlerweile von der WHO, der Weltgesundheitsorganisation, als unbedenklich eingestuft. Der Expertenausschuss kam zum Schluss, dass Cannabidiol kein Missbrauchspotential hat oder gesundheitlichen Schaden anrichten kann. Über den rechtlichen Status haben die nationalen Gesetzgeber in den jeweiligen Ländern selbst zu entscheiden [2].

Die Anti-Doping-Agentur hat CBD von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen.

Cannabidiol ist nicht als Suchtmittel deklariert und damit problemlos einsetzbar. Auf der Liste der verbotenen Substanzen der WADA, auch bekannt als Welt-Anti-Doping Agentur, stellt CBD mittlerweile eine Ausnahme dar, da das Phytocannabinoid unter anderem bei der Regeneration nach der sportlichen Belastung gerne und erfolgreich eingesetzt wird [3].

Grundsätzlich sind CBD Produkte somit frei erhältlich und verkäuflich. Die Hersteller haben darauf zu achten, dass die gesetzlich erlaubten THC Grenzen nicht überschritten werden und das Produkt muss korrekt deklariert sein. Zudem dürfen keine gesundheitlichen Wirkungen versprochen werden. Länderspezifische Ausnahmeregelungen sind zu beachten.

Extrakte aus CBD-reichem Nutzhanf können vertrieben werden und der Anbau von circa 75 Sorten von Cannabis Sativa, die weitgehend frei (THC-Gehalt unter 0,2-0,3%) von Tetrahydrocannabinol sind, ist zugelassen.

Bei der Deklaration ist primär zwischen folgenden Produkten zu unterscheiden:

  • Arzneimittel
  • Lebensmittel
  • Nahrungsergänzungsmittel

Arzneimittel auf Cannabisbasis sind verschreibungspflichtig. Bei der Nutzung von Arzneimitteln auf Cannabis-Basis kann auch das Europäische Parlament keine direkten Aussagen treffen. Die Rechtsvorschriften der Mitgliedsstatten zum Einsatz von Cannabis in der Medizin sind deshalb sehr unterschiedlich. Die Abgeordneten des Parlaments sehen die Hanfpflanzen und deren Phytocannabinoide bei den folgenden Beschwerden als förderlich:

  • Psychische Störungen
  • Tourette-Syndrom
  • Epilepsie
  • Alzheimer
  • Arthritis
  • Asthma
  • Krebs
  • Morbus Chron
  • Menstruationsbeschwerden
  • Adipositas
  • Diabetes

Die Abgeordneten rufen die Mitgliedsstaaten dazu auf, ÄrztInnen die Behandlung mit zugelassenen Cannabis-Arzneimittel zu überlassen. Wirksame Medikamente sollten von der Krankenversicherung wie bei normalen Medikamenten übernommen werden [4].

CBD als Novel Food

Novel Food

Der Begriff Novel Food fällt ebenfalls häufig im Zusammenhang mit CBD. Doch was steckt dahinter? Novel Food ist die Bezeichnung für neuartige Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 im europäischen Raum in keinem nennenswerten Umfang verzehrt wurden. Grundsätzlich können Lebensmittel ohne Genehmigung auf den europäischen Markt gebracht werden, nicht so jedoch bei neuartigen Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten, den sogenannten Novel Foods.

Bei Novel Foods gibt es noch zu wenig Erfahrungswerte bezüglich Sicherheit und Verträglichkeit. CBD wird im Novel Food Katalog ebenfalls als neuartig eingestuft und benötigt daher eine Zulassung durch die EU-Kommission. Der CBD-Erlass vom Dezember 2018, nach dem CBD als Novel Food zählt, führte dazu, dass Händler keine CBD-Produkte mehr als Lebensmittel bewerben dürfen.

Weitere Beispiele für neuartige Lebensmittel:

  • Neue Kohlenhydrate (wie Tagatose)
  • Mikroorganismenkulturen (wie bestimmte probiotische Bakterien)
  • Exotische Samen oder Früchte (wie Chiasamen)
  • Mithilfen von neuen Verfahren hergestellte Lebensmittel (wie UVC-behandelte Milch)

Die Bewertung und Zulassung erfolgt über die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Die EFSA legt unter anderem auch die Grenzwerte bzw. den Grenzgehalt von THC und CBD in Lebensmittel fest und spricht diesbezüglich Empfehlungen aus [5].

Rechtsexperte Kai Friedrich-Niermann klärt uns über die strafrechtliche Situation bei Lebensmittel mit Hanf auf: Nach Auffassung der deutschen Behörden, die für die Lebensmittelsicherheit zuständig sind, sind die verarbeiteten Pflanzenbestandteile in Endprodukten nicht vom Betäubungsmittelgesetz erfasst.

Verarbeitete Öle oder die sonstigen CBD-Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel sind somit nicht strafrechtlich relevant, sie unterliegen allein den lebensmittelrechtlichen Vorschriften.

Da die UN Single Convention von 1961 die Blätter der Hanfpflanze vom Anwendungsbereich des Abkommens ausdrücklich ausgenommen hat, genauso wie die Samen, waren Produkte mit Hanfsamen oder Hanfblättern schon immer zulässig. Deshalb kann man heute in jedem Reformhaus Hanfblätter-Tee kaufen. Hanfblüten-Tee dagegen würde unter den Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes fallen. Dasselbe ergibt sich bei Kosmetikprodukten. Auch hier sind aufgrund der europäischen Kosmetikrichtlinie nur Produkte zulässig, die Hanfextrakte aus Blättern enthalten [1].

Zu hanfhaltigen Lebensmittel zählen unter anderem folgende:

CBD VITAL Hanfsamen

Hanf erweist sich als wertvolle Traditionspflanze und ist ein wahres Superfood, das ideal in die tägliche Ernährung integriert werden kann. Neben CBD Ölen und Kapseln finden Sie bei CBD VITAL hochwertige Hanfprodukte, die Sie mit wertvollen Nährstoffen versorgen.

Besteht ein Risiko für Kunden?

CBD hat keine berauschenden Eigenschaften wie beispielsweise THC und fällt nicht unter das Suchtmittelgesetz. Kunden können CBD Öl und CBD Kapseln also grundsätzlich legal erwerben und konsumieren – auf die bestimmten Vorgaben und Ausnahmen in den jeweiligen Ländern ist dennoch Rücksicht zu nehmen.

Beim Erwerb der Produkte empfiehlt es sich zudem darauf zu achten, hochwertige Artikel mit hoher Reinheit und Qualität zu beziehen. CBD VITAL nutzt einzigartige Produktionsverfahren und arbeitet auf der Basis aktueller, wissenschaftlicher Studien. Der in den Produkten verarbeitete Hanf stammt aus Bio-zertifizierten EU-Landwirtschaften.

Autofahren und CBD?

Da CBD keine berauschende Wirkung entfaltet, kann es selbstverständlich auch konsumiert werden, ohne dass die Fahreigenschaft beeinträchtigt wird. Allerdings können manche Schnelltests positiv anschlagen, da CBD und THC in ihrer Struktur sehr ähnlich sind und manche Tests die unterschiedliche Cannabinoid Struktur nicht erfassen. Spätestens bei einer genaueren Analyse wird dann aber wieder Klarheit herrschen. Grundsätzlich hat der Konsum von CBD also keine Auswirkungen auf den Führerscheinbesitz, so Rechtsexperte Kai-Friedrich Niermann [1].

Situation außerhalb der EU

Die rechtlichen Vorschriften sind nicht überall so komplex wie in der europäischen Union. In einigen US-Amerikanischen Bundesstaaten ist etwa der Besitz und der Konsum von Marihuana erlaubt. Marihuana enthält THC, den berauschenden Anteil der Hanfpflanze. Der Staat Uruguay produziert zur Kontrolle von Anbau, Qualität und Vertrieb sogar selbst Marihuana. Aber auch innerhalb der EU gibt es in manchen Ländern weniger strikte Regulierungen. Die Niederlande haben Anbau und Konsum in den bekannten Coffee-Shops bereits seit Jahren legalisiert [7].

Rechtsanwalt Kai Friedrich Niermann weist darauf hin: Es ist jeden Verbraucher anzuraten, sich vor Reisen in ein anderes europäisches Land über die jeweilige Rechtslage bei CBD genau zu informieren, wenn es mitgenommen und konsumiert werden soll [1].

Fazit

CBD fällt nicht unter das Suchtmittelgesetz und wurde von der WHO, der Weltgesundheitsorganisation, als unbedenklich eingestuft. Die rechtliche Situation, vor allem für den Vertrieb von CBD-Produkten, ist sehr komplex.

CBD kann sowohl für gesunde Personen zur Steigerung des Wohlbefindens wie auch für Personen mit unterschiedlichen Beschwerden eine mögliche Unterstützung darstellen. Dahinter stehen politische Entscheidungen mit beträchtlichen wirtschaftlichen Auswirkungen [7].

Wollen wir hoffen, dass die aktuellen Entwicklungen einen zeitgemäßen und sachgerechten Umgang mit dieser alten Kulturpflanze möglich machen werden– so Rechtsexperte Kai-Friedrich Niermann zum Abschluss des Interviews [1].

Quellen und Studien

[1] Niermann, K. (2020). Experteninterview.

[2] WHO. (2017). Cannabidiol (compound of cannabis). Download vom 30. Juni 2020, von [Quelle]

[3] WADA. (2020). Prohibited in competition. Cannabinoids. Download vom 30. Juni 2020, von [Quelle]

[4] Europäisches Parlament (2019). Nutzung von Arzneimitteln auf Cannabis-Basis fördern. Pressemitteilung.

[5] AGES. (2020). Neuartige Lebensmittel. Download vom 30. Juni 2020, von [Quelle]

[6] AGES. (2020). Fragen zu Hanf. Hanf als Lebensmittel.

[7] Pleyer, I., Hlatky, M., Hlatky, P. (2019). Cannabidiol. Ein natürliches Heilmittel des Hanfs. Verlagshaus der Ärzte: Wien.